Strom- und Gasverträge vermitteln

17. März 2017

Ab Februar 2017 kann die Vermittlung von Strom- und Gasverträgen an Haushaltskunden (gemäß § 3 Nr. 22 EnWG) mitversichert werden, soweit sie mit der Gewerbeerlaubnis gemäß § 34 c GewO rechtlich vereinbar ist. Nicht vom Versicherungsschutz umfasst ist die Vermittlung von sog. Wärme- oder Energieliefer- Contracting.