Haftpflicht Versicherungsvermittler

Schutz für Versicherungsvermittler gemäß § 34 d Abs. 1 GewO

Versichert sind Versicherungsvermittler, d.h. wer:

als Versicherungsvertreter eines oder mehrerer Versicherungsunternehmen oder eines Versicherungsvertreters damit betraut ist, Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen,

oder

als Versicherungsmakler, welche für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernehmen, ohne von einem Versicherungsunternehmen oder einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein.

 

Was ist versichert?

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt den Gewerbetreibenden für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit begangenen Verstoßes von einem anderen für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird. Vermögensschäden sind sämtliche Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.

Versichert ist die rechtlich zulässige Tätigkeit der Versicherungsvermittlung.

Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der geltend gemachten Ansprüche sowie die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und die Freistellung des Gewerbetreibenden von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen.

Versicherungssummen

  • 1.500.000 EUR bis 3.000.000 EUR je Schadenfall frei wählbar
    • 2 bis 6-fache Maximierung möglich
    • höhere Versicherungssummen auf Anfrage
  • Verletzungen von Geheimhaltungsverpflichtungen (Sublimitierung)
  • AGG-Deckung für Schäden wegen Diskriminierung oder wegen Verletzung einer Vorschrift zum Schutz vor Diskriminierung (Sublimitierung)

Zusatzbausteine

(im Rechentool frei wählbar)

  • Betriebs-Haftpflicht
  • wissentliche Pflichtverletzung
  • erweiterte Übernahme Nachhaftung
  • Cyber Risk-Annex
  • Straf-Rechtsschutz-Annex
  • unredliche Mitarbeiter (VSV)

Siehe Zusatzbausteine

gesetzliche Bestimmungen

Seit dem 22.05.2007 besteht für die gewerbsmäßige Vermittlung von Versicherungen (ausgenommen sind Tippgeber, Annexvermittler und Angestellte von Versicherungsunternehmen) die Verpflichtung, eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen.

Erforderlicher Umfang der Berufshaftpflichtversicherung:

  • Mindestversicherungssumme
    • 1.300.380 EUR je Versicherungsfall
    • 1.924.560 EUR für alle Versicherungsfälle eines Jahres
  • unbegrenzte Nachhaftung für alle in der Vertragslaufzeit vorkommenden Verstöße

Voraussetzungen der Erlaubniserteilung:

  • Zuverlässigkeit
  • geordnete Vermögensverhältnisse
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Sachkunde

Nach Erlaubniserteilung unterliegt der Gewerbetreibende einer jährlichen Weiterbildungsverpflichtung von 15 Zeitstunden.

Klauseln

  • die Tätigkeit als Assekuradeur
  • Beratung/Vermittlung von Produkten der betrieblichen Altersvorsorge ohne Rückdeckungsversicherung
  • Ansprüche aus Rechtsverhältnissen mit Dritten

Mögliche Prämiennachlässe

  • Ausschließlichkeitsvermittler
  • Laufzeitnachlass