Was ist Crowdinvesting?

18. September 2017

Eine Art der Finanzierung über eine Vielzahl privater Geldgeber. Geldbeschaffung für die Umsetzung neuer innovativer Geschäftsideen, neuer Produkte, Projekte mit Eigenkapital oder Eigenkapital ähnlichen Mitteln, sog. partiarische Darlehen oder stille Beteiligungen.

§34 f Abs. 1 Nr. 3 GewO – Finanzanlagenvermittler
Änderung des § 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG

Erweiterung des Anwendungsbereiches der wirtschaftlich vergleichbaren Anlagen

Es sollen nicht nur Anlagen erfasst werden, die konkrete Geldzahlungsansprüche gewähren, sondern auch solche, die einen Anspruch nur in Aussicht stellen.

• damit soll das Crowdinvesting in den §34f3 eingeschlossen werden

Das gilt allerdings nicht für alle „Produkte“ aus diesem Marktsegment. Ob eine spezifische Finanzierungsform versicherungspflichtig nach §34 f 3 GewO ist oder nicht, entscheidet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Empfehlung hier:  E&O – Versicherung „Errors & Omissions“ (Versicherungsschutz für den Initiator gegen Ansprüche des/der Investment-Nehmer)
Bitte sprechen Sie uns bei Interesse an.