Haftpflicht Berufsträger
Schutz für Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigter Buchprüfer
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der gegenüber seinen Auftraggebern freiberuflich ausgeübten Tätigkeit als Rechtsanwalt, Patentanwalt, Notar, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigter Buchprüfer.
Die freiberufliche Tätigkeit zeichnet sich insbesondere durch eine selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit aus. Der Freiberufler erbringt aufgrund seiner besonderen beruflichen Qualifikation oder aufgrund schöpferischer Begabung eine persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige selbstständige Dienstleistung höherer Art.
Was ist versichert
Die Vermögensschaden- Haftpflicht- Versicherung schützt den Freiberufler für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit begangenen Verstoßes von einem anderen für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird. Vermögensschäden sind sämtliche Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.
Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der geltend gemachten Ansprüche sowie die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und die Freistellung des Freiberuflers von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen.
Der Versicherungsschutz umfasst ebenfalls die Tätigkeiten als:
- Treuhänder
- Testamentsvollstrecker,
- Sachwalter usw.
Rechtsanwälte
Versicherungssumme
- 250.000 EUR bis 10.000.000 EUR je Schadensfall wählbar
- 2.500.000 EUR je Schadensfall bei Anwalts-GmbH/-PartG mbB
- höhere Versicherungssummen auf Anfrage
Maximierung
- 4-fache Jahreshöchstleistung für die ersten 250.000 EUR Versicherungssumme
- bei Anwalts-PartG mbB begrenzt auf die Anzahl der Partner (mind. das 4-fache)
- anschließend 2-fache Jahreshöchstleistung
mitversichert gilt
- immaterielle Schäden bei anwaltlichen Fehlern (bspw. Schmerzensgeld infolge einer Untersuchungshaft)
- öffentlich-rechtlicher Ansprüche
- Mediatortätigkeit
- Anderkonto-Deckung (Fehlverfügung über Konten)
- Betriebshaftpflichtversicherung mit 3 Mio. EUR Versicherungssumme
Selbstbehalt
- 500 EUR
- 750 EUR
- 1.000 EUR
- 1.500 EUR
zusätzlich wählbar
- Mitversicherung von Ansprüchen infolge wissentlicher Pflichtverletzung (Streichung Ausschluss § 4 Ziff. 5 AVB)
- Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Versicherungssumme von 5 Mio. EUR bzw. 10 Mio. EUR je Schadensfall
Prämiennachlässe für
- Fachanwälte
- Junganwalt (im ersten Jahr nach der Zulassung)
- Umsatz
- Selbstbehalt
- 3 Jahre Vertragslaufzeit
Patentanwälte
Versicherungssumme
- 250.000 EUR bis 10.000.000 EUR je Schadensfall wählbar
- höhere Versicherungssummen auf Anfrage
Maximierung
- 4-fache Jahreshöchstleistung für die ersten 250.000 EUR Versicherungssumme
- anschließend 2-fache Jahreshöchstleistung
mitversichert gilt
- Betriebshaftpflichtversicherung mit 3 Mio. EUR Versicherungssumme
Selbstbehalt
- 500 EUR
- 750 EUR
- 1.000 EUR
- 1.500 EUR
zusätzlich wählbar
- Mitversicherung von Ansprüchen infolge wissentlicher Pflichtverletzung (Streichung Ausschluss § 4 Ziff. 5 AVB)
- Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Versicherungssumme von 5 Mio. EUR bzw. 10 Mio. EUR je Schadensfall
Prämiennachlässe für
- Selbstbehalt
- 3 Jahre Vertragslaufzeit
Notare / Anwaltsnotare
Versicherungssumme
- 500.000 EUR bis 10.000.000 EUR je Schadensfall wählbar
- höhere Versicherungssummen auf Anfrage
Maximierung
- 2-fache Jahreshöchstleistung
mitversichert gilt
- Betriebshaftpflichtversicherung mit 3 Mio. EUR Versicherungssumme
Selbstbehalt
- 500 EUR
- 750 EUR
- 1.000 EUR
- 1.500 EUR
zusätzlich wählbar
- Mitversicherung von Ansprüchen infolge wissentlicher Pflichtverletzung (Streichung Ausschluss § 4 Ziff. 5 AVB)
- Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Versicherungssumme von 5 Mio. EUR bzw. 10 Mio. EUR je Schadensfall
Prämiennachlässe für
- Selbstbehalt
- 3 Jahre Vertragslaufzeit
Steuerberater
Versicherungssummen
- 250.000 EUR bis10.000.000 EUR je Schadensfall wählbar
- 1.000.000 EUR je Schadensfall bei Steuerberatungs-PartG mbB
- höhere Versicherungssummen auf Anfrage
Maximierung
- 4-fache Jahreshöchstleistung für die ersten 250.000 EUR Versicherungssumme
- bei Steuerberatungs-PartG mbB begrenzt auf die Anzahl der Partner (mind. das 4-fache)
- anschließend 2-fache Jahreshöchstleistung
Selbstbehalt
- 500 EUR
- 750 EUR
- 1.000 EUR
- 1.500 EUR
zusätzlich wählbar
- Maximierung
- Laufzeit des Vertages
- Mitversicherung von Ansprüchen infolge wissentlicher Pflichtverletzung (Streichung Ausschluss § 4 Ziff. 5 AVB)
- Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Versicherungssumme von 5 Mio. EUR bzw. 10 Mio. EUR je Schadensfall
Prämiennachlässe für
- Fachberater im Sinne von § 86 Abs. 4 Nr. 11 StBerG
- Umsatz
- Selbstbehalt
- 3 Jahre Vertragslaufzeit
Wirtschaftsprüfer
Versicherungssummen
- 1.000.000 EUR bis 10.000.000 EUR je Schadensfall wählbar
- höhere Versicherungssummen auf Anfrage
Maximierung
- 4-fache Jahreshöchstleistung für die ersten 1.000.000 EUR Versicherungssumme
- anschließend 2-fache Jahreshöchstleistung
mitversichert gilt
- Berufshaftpflichtversicherung als Rechtsanwalt und Steuerberater
- Anderkonto-Deckung (Fehlverfügung über Konten)
- Betriebshaftpflichtversicherung mit 3 Mio. EUR Versicherungssumme
Selbstbehalt
- 500 EUR
- 750 EUR
- 1.000 EUR
- 1.500 EUR
zusätzlich wählbar
- Maximierung der über 1 Mio. EUR hinausgehende Versicherungssumme
- Laufzeit des Vertrages
- Mitversicherung von Ansprüchen infolge wissentlicher Pflichtverletzung (Streichung Ausschluss § 4 Ziff. 5 AVB)
- Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Versicherungssumme von 5 Mio. EUR bzw. 10 Mio. EUR je Schadensfall
Prämiennachlässe für
- Umsatz
- Umfang der wahrgenommenen Wirtschaftsprüfer-Vorbehaltsaufgaben
- Selbstbehalt
- 3 Jahre Vertragslaufzeit
gesetzliche Bestimmungen
Rechtsanwalt
Regelung der Versicherungspflicht:
- Rechtsanwälte § 51 BRAO
- Für PartG mbB § 51 a BRAO
Erforderlicher Umfang der Berufshaftpflichtversicherung:
- Mindestversicherungssumme
- 250.000 EUR je Versicherungsfall
- 1.000.000 EUR für alle Versicherungsfälle eines Jahres
- Für PartG mbB
- 2.500.000 EUR je Versicherungsfall
- 10.000.000 EUR für alle Versicherungsfälle eines Jahres
- unbegrenzte Nachhaftung für alle in der Vertragslaufzeit vorkommenden Verstöße
Patentanwalt
Regelung der Versicherungspflicht:
- Patentanwälte § 45 PAO
- für PartG mbB § 45 a BRAO
- für GmbH § 59j BRAO
Erforderlicher Umfang der Berufshaftpflichtversicherung:
- Mindestversicherungssumme
- 250.000 EUR je Versicherungsfall
- 1.000.000 EUR für alle Versicherungsfälle eines Jahres
- für PartG mbB und GmbH
- 2.500.000 EUR je Versicherungsfall
- 10.000.000 EUR für alle Versicherungsfälle eines Jahres, wobei für jeden Partner mind. 2,5 Mio. EUR bereitgestellt werden muss
- unbegrenzte Nachhaftung für alle in der Vertragslaufzeit vorkommenden Verstöße
Steuerberater
Regelung der Versicherungspflicht:
- Steuerberater §§ 67 StBerG, 51 ff. DVStB
- für PartG mbB §§ 67 Abs. 2 StBerG, 51 Abs. 1 Satz 2, 52 Abs. 4 DVStB
Erforderlicher Umfang der Berufshaftpflichtversicherung:
- Mindestversicherungssumme
- 250.000 EUR je Versicherungsfall
- 1.000.000 EUR für alle Versicherungsfälle eines Jahres
- für PartG mbB
- 1.000.000 EUR je Versicherungsfall
- 4.000.000 EUR für alle Versicherungsfälle eines Jahres , wobei für jeden Partner mind. 2,5 Mio. EUR bereitgestellt werden muss
- unbegrenzte Nachhaftung für alle in der Vertragslaufzeit vorkommenden Verstöße
Wirtschaftsprüfer
Regelung der Versicherungspflicht:
- Wirtschaftsprüfer § 54 WPO
- für PartG mbB § 54 Abs. 1 Satz 2 WPO
Erforderlicher Umfang der Berufshaftpflichtversicherung:
- Mindestversicherungssumme
- 1.000.000 EUR je Versicherungsfall
- 4.000.000 EUR für alle Versicherungsfälle eines Jahres
- unbegrenzte Nachhaftung für alle in der Vertragslaufzeit vorkommenden Verstöße
vereidigter Buchprüfer
Regelung der Versicherungspflicht:
- vereidigte Buchprüfer § 128 WPO
- für vereidigte Buchprüfer gelten die Regelungen für die Wirtschaftsprüfer entsprechend
Haftungsbeschränkung:
Der Rechtsanwalt / Patentanwalt / Steuerberater / Wirtschaftsprüfer / vereidigte Buchprüfer kann seine Haftung gegenüber Mandanten bei Ansprüchen infolge fahrlässig verursachter Schäden durch vorformulierte Vertragsbedingungen auf das 4-fache der Mindestversicherungssumme je Schadensfall begrenzen, sofern gleichzeitig Versicherungsschutz in entsprechender Höhe besteht (§ 52 BRAO; § 45 b PAO, § 67a StBerG; § 54a WPO).
Mögliche Deckungserweiterungen
- Zwangsverwalterdeckung mit separater Deckungssumme
- Beratung über Niederlassungen im Ausland
- Beratung nach außereuropäischem Recht
- Objektdeckungen für Mandate mit hohem Risikopotential (bspw. Tätigkeit als Insolvenzverwalter)